bvdm informiert zum Aus von Leuchtstoffröhren

Am 12. Mai 2022 lädt der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) zum infoKompakt „Leuchtstoffröhren vor dem Aus“ ein.

Präsentiert wird, welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen müssen, um trotz der neuen EU-Restriktionen eine zweckmäßige Beleuchtung zu gewährleisten.

Ab dem 24. August 2023 dürfen keine zweiseitig gesockelten Leuchtstoffröhren für „allgemeine Beleuchtungszwecke“ mehr für den EU-Markt produziert werden. Für die vielen Druck- und Medienunternehmen, die Leuchtstoffröhren zur Beleuchtung von Produktions- und Lagerräumen sowie Büros einsetzen, gilt es daher, die Umstellung ihrer Beleuchtung schon jetzt zu planen. Ebenfalls von den im Februar verabschiedeten Neuregelungen der RoHS-Richtlinie betroffen sind D50-Leuchten an Druckmaschinenleitständen und sonstige Einrichtungen zur Farbabmusterung, die noch mit Leuchtstoffröhren ausgestattet sind.

Die Referenten Harry Belz (bvdm), Kai Nitschke (Fachverband Licht) und Michael Gall (Just Normlicht) zeigen auf, welche Maßnahmen wann ergriffen werden sollten, stellen alternative Lösungen für die Allgemein- und Abmusterungsbeleuchtung vor und erläutern, was man beim Umstieg beachten sollte.

Die infoKompakt-Veranstaltung findet am Donnerstag, den 12. Mai von 16:00 Uhr bis ca. 17:30 Uhr statt. Mitgliedsunternehmen nehmen gratis teil, Nichtmitglieder zahlen eine Gebühr von 120 Euro netto.

Alle Teilnehmer erhalten nach der Veranstaltung gratis die bvdm-Publikation Verwendung quecksilberhaltiger Lampen in der Druckindustrie – Konsequenzen aktueller Änderungen der RoHS-Richtlinie für Allgemeinbeleuchtung, Normlichtquellen und UV-Anwendungen(PDF, Wert: 99 Euro + MwSt.).

Weitere Informationen und Anmeldung unter 
www.bvdm-online.de/infokompakt/leuchtstoffroehren. (bvdm)

 

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Grafik: © bvdm