Kein Jahr ohne Änderungen im Lohnsteuerrecht – dies gilt auch mit Blick auf den Jahreswechsel 2019/2020! Die geplanten Gesetzänderungen sind sehr umfassend und für den Bereich Lohnsteuer nach aktuellem Stand viele Änderungen zu erwarten, die alle Arbeitgeber betreffen (z.B. geplante Erhöhung der Ver-pflegungspauschalen, neue Steuerbefreiung für Weiterbildungs-leistungen oder teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags).
Unser Seminar informiert in bewährter Form über alle wesentlichen Neuregelungen und zeigt dabei die Hintergründe, Sach-zusammenhänge und den sich daraus ergebenden Handlungs-bedarf auf. Dabei wird insbesondere auch auf aktuelle BMF-Schreiben und neue BFH-Urteile aus dem Bereich der Arbeitnehmer-besteuerung eingegangen.
Ein umfängliches Skript erleichtert Ihnen danach wieder die Umsetzung im betrieblichen Alltag.
Termin:
Dienstag, 21. Januar 2020
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Industriehaus, Friedrich-Ebert-Straße 11 - 13
67433 Neustadt (Weinstr.)
Veranstalter:
INDUSTRIEHAUS Industrie-Beratungsgesellschaft mbH
Referent/Trainer:
Dipl.-Finanzwirt (FH) Daniel Faltermann
Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Seminargebühr:
135,00 Euro (zzgl. 19% MwSt.)
Anmeldung:
bis zum 10.01.2020
Seminarinhalte:
- Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2019/2020
- Neuregelungen zum Jobticket und zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs
- Aktuelles zur 44 Euro-Freigrenze
- Neues rund um den Firmenwagen und das eBike
- Änderungen beim ELStAM-Verfahren
- Aktuelle Entscheidungen zum Reisekostenrecht
- Neue Verwaltungsregelungen zur Lohnsteuer
- Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs