Neue Ausbildungsordnung Mediengestalter/-in Digital und Print

Die Neuordnung Medien­gestal­ter/-in Digi­tal und Print wurde am 17. Mai 2023 im Bundesgesetzblatt erlassen und tritt am 1. August 2023 in Kraft. Inhalt­lich wur­den wirt­schaft­li­che, tech­no­logi­sche und arbeits­or­ga­ni­satori­sche Ent­wick­lun­gen ein­ge­bunden. Die Aus­bildungs­struktur wurde wesent­lich ver­schlankt, sodass der Beruf über­sicht­li­cher gewor­den ist.
 

4 Fachrichtungen

Bei der Neuordnung wurde neben der notwendigen Aktualisierung auch die Struktur des modular aufgebauten Ausbildungsberufes vereinfacht. Darüber hinaus wurden Projektdurchführung, Kommunikation sowie neue digitalen Techniken und Anwendungen stärker berücksichtigt. In den ersten beiden Ausbildungsjahren sind die Inhalte für alle Auszubildende identisch. Im dritten Ausbildungsjahr erfolgt eine Spezialisierung über eine der vier Fachrichtungen. Die neuen Bezeichnungen der Fachrichtungen verdeutlichen die inhaltlich neue Ausrichtung.

  • Projektmanagement (ehemals Beratung und Planung)
  • Designkonzeption (ehemals Konzeption und Visualisierung)
  • Printmedien (ehemals Gestaltung und Technik, Print) oder
  • Digitalmedien (ehemals Gestaltung und Technik, Digital)
     

Wahlqualifikationen

Die bisherigen Auswahllisten I und II der Wahlqualifikationen entfallen. Prüfungsrelevante Wahlqualifikationen (ehemals W3) sind nur noch für die Fachrichtungen Printmedien und Digitalmedien vorgesehen.
 

Zwischen- und Abschlussprüfungen

Es bleibt beim bewährten Prüfungsmodell der Zwischen- und Abschlussprüfung. In der Zwischenprüfung wird es einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil geben. Die Abschlussprüfung besteht aus insgesamt vier Prüfungsbereichen: einem praktischen Prüfungsbereich, zwei fachtheoretischen Prüfungsbereichen sowie Wirtschaft und Sozialkunde.

Ausbildungsverträge

Sollten Sie bereits einen Ausbildungsvertrag zum 1. August 2023 vor der Veröffentlichung der neuen Verordnung mit den alten Fachrichtungen abgeschlossen haben, dann wird dieser von Ihrer zuständigen Kammer auf die entsprechende Fachrichtung der neuen Verordnung umgeschrieben.

Infomaterialien

Auf der Webseite des Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien (ZFA) gibt es ein aktualisiertes Tool zur Erstellung eines Ausbildungsplans für ausbildende Betriebe.

Ausbildungsplan Mediengestalter/in Digital und Print 2023

 

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Mediengestalter Digital und Print: Verordnung 2023
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Broschüre Mediengestalter/in mit kommentierter Ausbildungsverordnung
Ausgabe Juni 2023
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