Betreibervergütung gemäß § 54c Urheberrechtsgesetz (UrhG) - Gesamtvertragsrabatt für Mitgliedsunternehmen der Druck- und Medienverbände

Die VG WORT hat Anfang des Jahres einen neuen Tarif zur sog. Betreibervergütung nach § 54c UrhG im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die VG WORT hat Anfang des Jahres einen neuen Tarif zur sog. Betreibervergütung nach § 54c UrhG im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm) hat für die Mitgliedsunternehmen der Druck- und Medienverbände einen Gesamtvertragsrabatt in Höhe von 20 % gegenüber dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarif ausgehandelt.

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Foto: Tony Hegewald_pixelio.de