Branchenzuschläge für Zeitarbeitnehmer in der Druckindustrie

Am Donnerstag, 21. Februar 2013 haben sich die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, der BAP und der iGZ mit ver.di über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in Betriebe der Druckindustrie geeinigt.

 

Am Donnerstag, 21. Februar 2013 haben sich die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in Betriebe der Druckindustrie geeinigt.

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