Am Donnerstag, 21. Februar 2013 haben sich die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in Betriebe der Druckindustrie geeinigt.