Bundesverband Druck und Medien kritisiert geplanten gesetzlichen Mindestlohn

Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) hat sich in einem Schreiben vom 7. März 2014 an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles kritisch zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohns positioniert.

Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) hat sich in einem Schreiben vom 7. März 2014 an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles kritisch zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohns positioniert. Dabei zeigt der bvdm Risken auf, die die im Koalitionsvertrag angekündigte Ausgestaltung des Mindestlohnsingen kann.

Der Koalitionsvertrag sieht zum 1. Januar 2015 die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 € je Stunde vor. Die Höhe des Mindestlohns soll in regel-mäßigen Abständen, erstmal im Juni 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018, von einer Kommission überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Die Mitglieder dieser Mindestlohnkommission sollen nach dem Koalitionsvertrag von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (je drei Vertreter) benannt werden. Zusätzlich ist ein alternierender Vorsitz mit eigenem Stimmrecht vorgesehen. 

Die Bundesarbeitsministerin hat im Rahmen der Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs zur Einführung des allgemeinen Mindestlohns einen Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern aller Branchen eingeleitet. Im Rahmen seiner dazu erarbeiteten Stellungnahme macht der bvdm neben grundsätzlicher Kritik an den Gesetzesplänen der Bundesregierung auch die besonderen Risiken deutlich, die ein allgemeiner Mindestlohn für die Druckbranche mit sich bringt. Zusätzlich weist der bvdm auch auf die besondere Situation bei der nach Stückzahlen erfolgenden Vergütung von Zeitungs-Zustellern hin, der Rechnung getragen werden müsse.

Mindestlöhne gefährden die Tarifautonomie
Der bvdm sieht vor allem die Gefahr, dass sich die Einführung, Festsetzung und Überprüfung des Mindestlohns negativ auf die Tarifentwicklungen der Branche auswirkt, wenn die Gewerkschaften die künftigen Erhöhungen des Mindestlohns in Verhandlungen um Branchentarifverträge bereits als gesetzte Mindestanstiege ansähen und nur noch über ein zusätzliches Plus verhandeln wollten. Das Verhandlungsgleichgewicht zwischen den Sozialpartnern würde durch den eine solche Haltung unterstützenden öffentlichen Druck empfindlich gestört.

Anpassung des Mindestlohns
Ferner ist auch das diskutierte Verfahren zur Überprüfung und Anpassung des Mindestlohns aus Sicht des bvdm nicht akzeptabel, da es die Druckbranche stärker belasten könnte als die Gesamtwirtschaft, die derzeit von beschäftigungsintensiven Wachstumsbranchen dominiert wird. So sieht der bvdm eine ausgewogene Entscheidungsfindung bei der Überprüfung und Anpassung des Mindestlohns nur bei einer paritätisch besetzten Mindestlohnkommission gegeben. Es muss sicher gestellt sein, dass die Entscheidungen der einzurichtenden Mindestlohnkommission allein im Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern getroffen wird. Darüber hinaus hält es der bvdm für erforderlich, die Überprüfung und Anpassung des Mindestlohns an Hand einer branchenbezogenen und nicht allein gesamtwirtschaftlichen Betrachtung durchzuführen. Nur so kann vermieden werden, dass sich auch die Tariflöhne an einer solchen gesamtwirtschaftlichen Betrachtung orientieren und sich unabhängig von dem entwickeln, was die einzelne Branche zuvor überhaupt erwirtschaftet hat.

Vorrang der Ausbildung
Der bvdm fordert in seiner Stellungnahme an die Bundesarbeitsministerin weiterhin, dass sich der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Mindestlohns klar für den Vorrang der Ausbildung aussprechen muss. Weder die Bereitschaft der Unternehmen, Praktikums- oder Ausbildungsplätze anzubieten, darf durch einen zu hohen Mindestlohn gefährdet werden noch darf ein Mindestlohn falsche Anreize setzen. Er darf nicht dazu führen, dass junge Menschen es vorziehen, eine Hilfstätigkeit anzunehmen, statt eine anspruchsvolle Ausbildung zu beginnen, nur weil dies kurzfristig lukrativer erscheint.

Die Stellungnahme des bvdm kann bei der Verbandsgeschäftsstelle angefordert werden. (bvdm)

 

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