bvdm kritisiert Gesetzentwurf zu Zahlungsfristen: Unternehmen müssen länger auf ihr Geld warten

Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie und fordert eine Überarbeitung.

Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie und fordert eine Überarbeitung. „Sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet werden, ist zu befürchten, dass Unternehmen künftig viel länger auf die Zahlungen ihrer Kunden warten als bisher“, bewertet der Geschäftsführer des bvdm, Dr. Paul Albert Deimel, den Entwurf.

 

Dies belaste die Liquiditätsgrundlage der Unternehmen in bedenklichem Maße. Während die EU mit ihrem Vorhaben die in Südeuropa teilweise schlechte Zahlungsmoral im Visier hat, würde die 1:1 Umsetzung der EU-Richtlinie zum gegenteiligen Ergebnis führen. Der im Bundestag verhandelte Referentenentwurf sieht die Ausweitung von Zahlungsfristen vor. Für den gewerblichen Sektor sollen so Zahlungsfristen von mehr als 60 Tagen ermöglicht werden. Für den öffentlichen Sektor sieht der Entwurf mehr als 30 Tagen vor. Bisher ist eine Leistung im werkvertraglichen Geschäftsverkehr sofort abzunehmen und zu bezahlen.

 

Laut Deimel zeige sich hier, zu welchen schildbürgerhaften Resultaten es führen könne, wenn der deutsche Gesetzgeber europäischer Musterschüler sein wolle. Dabei erlaube die EU-Richtlinie die Beibehaltung der strengen deutschen Anforderungen.

 

„Auftragnehmer geben ihren Auftraggebern durch die neuen Regelungen über Monate zinslose Darlehen“, kritisiert Deimel. Sollte der Entwurf angenommen werden, so befürchtet der Verband, dass viele Auftraggeber diese Fristen in ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen übernehmen.

 

Der bvdm fordert daher gemeinsam mit anderen Verbänden, wie z. B. der Bauwirtschaft, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie zu keiner Verschlechterung für Auftragnehmer im geltenden Werkvertragsrecht führen darf.

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Foto: Gerd_Altmann_pixelio.de