Bereits jetzt sollten Unternehmen der Druck- und Medienindustrie ihre Geschäftsvorgänge an die ab dem 25. Mai 2018 geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen anpassen. Im Falle der Nichtbeachtung drohen drastische Bußgelder und zivilrechtliche Schadensersatzklagen.
Die Checklisten Datenschutz nebst Erläuterungen können Mitgliedsunternehmen der Verbände der Druck- und Medienindustrie kostenlos bei ihrer Verbandsgeschäftsstelle unter verband@druckrps.de anfordern. (bvdm)
Datenschutz – Umsetzung in der betrieblichen Praxis bvdm veröffentlicht Checklisten
Der bvdm hat gemeinsam mit den Landesverbänden und Unterstützung der Agor AG zwei praxisorientierte Checklisten zum Datenschutz mit umfangreichen Erläuterungen erarbeitet, die Mitgliedsunternehmen bei ihren Landesverbänden kostenlos erhalten.
