Der Bundesverband Druck und Medien warnt vor Belastung stromkostenintensiver Druckunternehmen

Das Bundeskabinett hat am 8. April 2014 die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetztes (EEG) beschlossen. Außen vor blieben jedoch die Passagen zu der „Besonderen Ausgleichsregelung“ für stromkostenintensive Unternehmen, da die EU-Kommission die Beihilfeleitlinien erst heute verabschiedet. Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) warnt erneut davor, die Druckindustrie von dieser Ausnahmeregelung auszunehmen.

Das Bundeskabinett hat am 8. April 2014 die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetztes (EEG) beschlossen. Außen vor blieben jedoch die Passagen zu der „Besonderen Ausgleichsregelung“ für stromkostenintensive Unternehmen, da die EU-Kommission die Beihilfeleitlinien erst heute verabschiedet. Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) warnt erneut davor, die Druckindustrie von dieser Ausnahmeregelung auszunehmen.

Insbesondere energieintensive Großdruckereien, die momentan auf Grund der „Besonderen Ausgleichsregelung“ von der EEG-Umlage weitgehend befreit sind, stehen in einem harten internationalen Wettbewerb. „Die Streichung der Ausnahmeregelung für die Druckindustrie würde zu einem erheblichen Anstieg der Produktionskosten und damit zu einem deutlichen Wettbewerbsnachteil führen. Eine Verlagerung der Produktion ins Ausland verbunden mit einem Verlust von Arbeitsplätzen wäre die Folge“, mahnt Dr. Paul Albert Deimel, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Druck und Medien.

Der strukturelle Wandel der Branche verhindert, dass Druckunternehmen Kostensteigerungen an ihre Abnehmer weiterreichen können. Höhere Stromkosten wirken daher direkt ertragsmindernd. Der Bundesverband Druck und Medien hat sich daher bereits im März in einem Schreiben an die EU-Kommission dafür eingesetzt, einen Indikator für die Messung der Wettbewerbsintensität zu verwenden, der diesen Preissetzungsspielraum berücksichtigt.

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Foto: Peter Kirchhoff/pixelio.de