Deutscher Alleingang einer Druckfarbenverordnung verhindert

Die EU-Kommission plant, bis Mitte 2018 eine neue Rechtsvorschrift für bedruckte Lebensmittelkontaktmaterialien auf den Weg zu bringen.

Die EU-Kommission plant, bis Mitte 2018 eine neue Rechtsvorschrift für bedruckte Lebensmittelkontaktmaterialien auf den Weg zu bringen.

Die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission (DG SANTE) hat im Dezember 2016 bekannt gegeben, dass sie eine Rechtsvorschrift für bedruckte Lebensmittelkontaktmaterialien erarbeiten und voraussichtlich Mitte 2018 veröffentlichen wird.

Zuvor hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im europäischen Alleingang den mittlerweile fünften Entwurf der nationalen 21. Änderung der Bedarfsgegen-ständeverordnung (Druckfarbenverordnung) erarbeitet. Diese nationale Verordnung spezifiziert durch abschließende Positivlisten die Zusammensetzung und Anwendung von Druckfarben bei Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen. Die EU-Kommission wurde hierzu im Juli 2016 im Rahmen des Verfahrens über den Austausch von Informationen über technische Vorschriften (TRIS-Verfahren) informiert. Der deutsche Alleingang hat zu diverser Kritik aus der Branche und aus anderen EU-Mitgliedsstaaten geführt, sodass das deutsche Verordnungsvorhaben vorerst gestoppt wurde. Insbesondere die Unvollständigkeit der Stofflisten hätte dazu geführt, dass das in der Verpackungsindustrie stark etablierte Druckverfahren „Flexodruck“ nicht mehr sicher hätte produzieren können.

Deutschland behält sich vor, das Verordnungsvorhaben wieder aufzunehmen, sollte die EU nicht schnell genug die geplante Verordnung auf den Weg bringen. Der bvdm wird sich über seinen Dachverband Intergraf in die Bearbeitung einbringen und zu gegebener Zeit über die Entwicklungen informieren. (bvdm)

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Quelle: Stephanie Hofschlaeger, pixelio.de