EU-Holzhandelsverordnung: Nachweispflichten für Druckereien

In der EU-Verordnung Nr. 995/2010 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 sind die Verpflichtungen der Marktteilnehmer, die erstmalig Holz und Holzerzeugnisse auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen, und die Ver-pflichtungen von Händlern festgelegt.

In der EU-Verordnung Nr. 995/2010 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 sind die Verpflichtungen der Marktteilnehmer, die erstmalig Holz und Holzerzeugnisse auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen, und die Verpflichtungen von Händlern festgelegt. Die Verordnung wird ab dem 3. März 2013 angewendet und Druckereien müssen ab diesem Zeitpunkt bestimmte Nachweispflichten erfüllen.

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