Zum August 2009 wird die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) nach knapp sechsjähriger Aussetzung wieder eingeführt. Die Anforderungen zum Nach-weis der Ausbildereignung in berufs- und arbeitspädagogischer Hinsicht sind in vier Handlungsfeldern neu formuliert. Ausbilder, die vor dem 01.08.2009 als Ausbilder tätig sind, bleiben vom Nachweis der Eignung nach AEVO befreit, wenn ihre Ausbildertätigkeit nicht zu Beanstandungen geführt hat.
Neue Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
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TYPO3
Zum August 2009 wird die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) nach knapp sechsjähriger Aussetzung wieder eingeführt. Die Anforderungen zum Nach-weis der Ausbildereignung in berufs- und arbeitspädagogischer Hinsicht sind in vier Handlungsfeldern neu formuliert.
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