Neue Kennzeichnung für gefährliche Gemische

Ab dem 1. Juni 2015 müssen gefährliche Gemische gemäß der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt sein. ...

Ab dem 1. Juni 2015 müssen gefährliche Gemische gemäß der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt sein. Unternehmen müssen ihre gefährlichen Gemische dann vor dem Inverkehrbringen in geeigneter Weise bereits nach der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt haben.

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